Leider ist vielen Menschen der Umstand, dass EPS Perlen unterschiedlicher nicht sein können, nicht bewusst, wenn Sie einen Sitzsack kaufen. Ein Trend zu ökologischem Bewusstsein ist jedoch spürbar und deshalb haben wir uns für Sie mit Toxproof Perlen auseinandergesetzt.
Toxproof Perlen – was ist das?
Toxproof Perlen sind EPS Perlen (EPS steht für expandiertes Polystyrol). Die Herstellung erfolgt gleich wie bei anderen EPS Perlen. Entscheidend ist jedoch die Nachbehandlung. Nach der eigentlichen Herstellung werden die Toxproof Perlen jedoch durch ein spezielles Verfahren zusätzlich behandelt, sodass sie den strengen Kriterien bezüglich Schadstofffreiheit und Geruchlosigkeit des TÜV Rheinland und dessen Schadstoffgeprüft-Toxproof-Label entsprechen.
Vorteile der Toxproof Perlen Sitzsack Füllung
Je kleiner die EPS Perlen sind, desto geräuscharmer sind sie. Toxproof Mikroperlen kann man nahezu als geräuschlos bezeichnen. Die EPS-Mikroperlen haben einen Durchmesser von ca. 0,8 – 1,0 mm. Darüber hinaus sind Mikroperlen dieser Größe sehr formstabil wodurch sie sich leicht verdrängen lassen und dadurch eine hervorragende Anpassungsfähigkeit als Sitzsack Füllung ermöglichen – desto kleiner die EPS Perlen, desto besser sind sie (siehe Ökotest September 2013). Toxproof Mikroperlen mit dem Schadstoffgeprüft-Toxproof-Zertifikat des TÜV Rheinland zählen zu den hochwertigsten Perlen, die es aktuell gibt!
Worin unterscheiden sich Toxproof Mikroperlen von anderen EPS Perlen?
Bei Schredderperlen oder Recyclingperlen ist die vorherige Nutzung der EPS Perlen häufig unbekannt. Hier hilft auch nicht das Sitzsack Füllmaterial zu waschen!
Toxproof Mikroperlen, sind reine Neuware. Sie werden eigens gewaschen und entgast. Danach müssen Sie die restriktiven Tests des TÜV Rheinland durchlaufen und bestehen. Dieser Prozess ist zeitaufwendig und kapitalintensiv. Hier ist ganz klar erkennbar – Qualität hat seinen WERT!
Was ist HBCD?
Toxproof EPS-Mikroperlen enthalten kein HBCD, da sie ansonsten die Kriterien vom TÜV Rheinland nie erfüllen könnten.
HBCD (Hexabromcyclododecan) ist eine Chemikalie, die zur Gruppe der bromierten Flammschutzmittel gehört. Hauptsächlich wird dieses Flammschutzmittel bei Dämmstoffen aus geschäumten EPS verwendet. Diese gelten dadurch als schwer entflammbar. Der Anteil an HBCD im EPS liegt bei ca. 0,1 %. HBCD ist geruchslos und nicht sichtbar!
Hexabromcyclododecan (HBCD) ist lt. UN-Umweltschutzprogamm und der Stockholmer Konvention ein möglicherweise krebserregender, hormonbeeinträchtigender und in der Umwelt biologisch schwer abbaubarer Schadstoff, der sich in Lebewesen anreichert. Die Stockholmer Konvention – ein Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) des UN-Umweltschutzprogramms (UNEP) – entscheidet über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für langlebige, organische Stoffe. Bereits 2011 wurde HBCD als persistenter, bioakkumulativer und toxischer Stoff (PBT) eingestuft und in den Anhang der REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Diese ist wiederum ein Bestandteil der EU-Chemikalienverordnung zur Regelung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Seit dem 21.08.2015 gilt ein Herstellungs- und Vermarktungsverbot von HBCD in der Europäischen Union! Jedoch gibt es wie immer Ausnahmen, die noch nicht eindeutig feststehen!
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